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Briefwahl oder Wahllokal?

Foto: VRD; stock.adobe.com

Viele Gemeinden im Saarland haben bereits die Wahlbescheide an die Wählerinnen und Wähler verschickt oder werden das in den nächsten Tagen tun. Dann stellt sich die Frage: Beantrage ich Briefwahl oder gehe ich persönlich ins Wahllokal? Seit der Bundestagswahl 1957 gibt es die Möglichkeit, von zu Hause aus abzustimmen. Ein halbes Jahrhundert lang konnte man seine Stimme nur dann per Brief abgeben, wenn man dies begründen und die Gründe auch glaubhaft machen konnte. Diese Regelung schaffte der Gesetzgeber 2008 ersatzlos ab. Entsprechend heißt es auf der Website der Bundeswahlleiterin, Wahlberechtigte "können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben".

In unserer Frage der Woche wollen wir daher wissen, ob Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben.