Saarbrücken. Am Mittwoch, 30. Juli , gegen 15.20 Uhr, kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Grenzübergang der BAB 6 Saarbrücken Goldene Bremm, einen 26-jährigen rumänischen Staatsangehörigen.
Gegen den Mann bestand ein aktueller Vollstreckungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Ersatzfreiheitsstrafe war durch die Zahlung einer Geldstrafe von 6000 Euro abzuwenden - der rumänische Staatsangehörige konnte den haftbefreienden Betrag allerdings nicht zahlen und wurde einer Justizvollzugsanstalt überstellt. Dort verbüßt er nun eine Haftstrafe von 120 Tagen.
Noch am selben Abend gegen 21.30 Uhr, wurde in Saarbrücken Gersweiler ein Fahrzeug mit drei französischen Staatsangehörigen grenzpolizeilich kontrolliert.
Die Überprüfung eines 29-Jährigen ergab einen vollstreckbaren Haftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Er konnte die Geldstrafe in Höhe von 1281 Euro einschließlich der Verfahrenskosten zahlen und so eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden. Er durfte seine Weiterfahrt anschließend fortsetzen, mittlerweile ist der 29-Jährige im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. red./jb




