Orscholz. Das renommierte Heeresmusikkorps Koblenz gibt am 7. Oktober um 19.30 Uhr ein Benefizkonzert im großen Saal des Cloef-Atriums in Mettlach-Orscholz. Der Erlös des Konzerts kommt den Projekten des Vereins Herzensengel e.V. zugute, der sich für Menschen in Not in der Gemeinde Mettlach engagiert.
Das Heeresmusikkorps Koblenz, 1956 in Idar-Oberstein gegründet und seit 1957 in der Gneisenau-Kaserne in Koblenz stationiert, zählt zu den ältesten Musikkorps der Bundeswehr.
Unter der Leitung von Hauptmann Holger Kolodziej, der seit 2024 die Führung des Musikkorps übernommen hat, wird das Publikum ein vielfältiges Programm erleben. Das Repertoire reicht von klassischer Musik über moderne Kompositionen bis hin zu Bearbeitungen der Unterhaltungsmusik. Ein besonderer Schwerpunkt des Orchesters liegt in der Pflege der traditionellen Militärmusik und der Mitwirkung bei offiziellen Anlässen der Bundeswehr, wie Gelöbnissen, Serenaden und dem Großen Zapfenstreich.
Das Heeresmusikkorps Koblenz hat sich durch Auftritte bei internationalen Musikfestivals, unter anderem in den USA, Kanada, Schottland, Frankreich, Griechenland und Portugal, sowie durch Rundfunk- und Fernsehproduktionen einen hohen Bekanntheitsgrad erarbeitet. Mit seinen Ensembles, darunter eine Jazzcombo und volkstümliche Besetzungen, deckt es ein breites musikalisches Spektrum ab.
Vorverkauf
Karten gibt es im Vorverkauf unter www.ticket-regional.de sowie bei den Tourist-Informationen Mettlach & Orscholz und allen Vorverkaufsstellen von Ticket-Regional sowie an der Abendkasse. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte unterstützt man die wertvolle Arbeit des Vereins Herzensengel e.V., der Menschen in schwierigen Lebenslagen hilft.
Hintergrund
Gemeinde Mettlach und der Herzensengel e.V. bilden den Beirat „Herzensengel Mettlach“ Sinn und Zweck des Beirates ist es, Organisationen, Vereine und Personen, die mit Kindern und behinderten Personen aus sozialen Schwerpunkten zusammenarbeiten, mit einer finanziellen Hilfe zu unterstützen. Auch Personen, die unverschuldet in große Not geraten sind, können kurzfristige Hilfe erhalten. Der Gemeinde Mettlach ist es hingegen nicht gestattet, diesen Menschen aus Haushaltsmitteln eine Unterstützung zur Verfügung zu stellen. red./jb




