Saarland. Der Sozialverband VdK Saarland und die Verbraucherzentrale Saarland warnen pflegebedürftige Menschen vor einer Abzocke durch die Firma „Pflegeservice Smart“. Das Unternehmen United Swiss Marketing AG mit Sitz in der Schweiz, das hinter dem dubiosen „Pflegeservice Smart“ steckt, meldet sich telefonisch oder per Brief bei älteren pflegebedürftigen Menschen und stellt unaufgefordert eine kostenpflichtige Pflegeberatung in Rechnung. Besonders kurios: In einigen Fällen wurde berichtet, dass dem Unternehmen bereits persönliche Daten der Person, wie zum Beispiel der vollständige Name oder der Pflegegrad, bekannt waren.
Das Unternehmen wirbt mit einer Pflegeberatung, die den Betroffenen zusätzliche gesetzliche Pflegeleistungen in Höhe von mehr als 6000 Euro gegen eine Servicegebühr verspricht. Die Adressaten erhalten eine Rechnung über 129 Euro sowie nachfolgende Inkasso-Forderungen, meist ohne wissentlich einen Vertrag abgeschlossen zu haben. „Hier wird die Gutmütigkeit älterer Menschen am Telefon ausgenutzt, um mit unerlaubten Werbeanrufen kostenpflichtige Verträge unterzuschieben. Diese dubiosen Geschäftspraktiken erleben wir immer wieder. Am besten legen sie bei solchen Anrufen einfach den Hörer auf“, sagt Désirée Fuchs, Juristin der Verbraucherzentrale Saarland.
Dem Anschreiben beigelegt ist ein Artikel von „Zeit online“, in dem der Sozialverband VdK im Rahmen der bundesweiten VdK-Pflegestudie darauf aufmerksam macht, dass vielen Pflegebedürftigen mehr Leistungen zustehen als sie bislang geltend machen. Der Sozialverband VdK Saarland weist darauf hin, dass keinerlei Verbindung zu dem Unternehmen besteht. „Die angebotene Dienstleistung ist zudem unnütz: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich kostenlos und neutral an die acht saarlandweiten Pflegestützpunkte wenden, um Informationen zu individuellen Ansprüchen und Hilfsangeboten rund um Pflege und Betreuung zu erhalten“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn. Seinen Mitgliedern bietet auch der Sozialverband VdK Saarland sozialrechtliche Unterstützung an.
Aber was tun, wenn es doch zu einem Gespräch und anschließender Rechnungsstellung kommt? „Grundsätzlich kann man Verträge am Telefon wirksam schließen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass über die wesentlichen Vertragsbestandteile, wie etwa den Leistungsumfang und die Kosten, gesprochen wurde und sie dieses Angebot ausdrücklich angenommen haben“, so Fuchs. Sollte tatsächlich ein Vertrag so zustande gekommen sein, kann er innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dieser Widerruf sollte nachweisbar, beispielsweise per Einschreiben, erfolgen, damit der Zugang des Schreibens im Nachgang bewiesen werden kann.
Auch eine Versendung per E-Mail ist möglich, wenn als Nachweis des Zugangs eine Antwort der Gegenseite erfolgt. „Im Fall der Firma United Swiss Marketing AG können wir aus unserer bisherigen Beratungserfahrung sagen, dass wir unter der E-Mail-Adresse info@unitedswissmarketing.ch in der Regel eine Antwort und damit Zugangsbestätigung der Gegenseite erhalten“, erklärt Désirée Fuchs. Die Verbraucherzentrale Saarland bietet dafür einen kostenlosen Musterbrief an.
Mehr Informationen zum Thema unerlaubte Werbeanrufe gibt es zudem auf der Internetseite der VZ Saarland. red./dos