Homburg / St. Ingbert. Der Jugendhilfeausschuss des Saarpfalz- Kreises hat die Vorschlagslisten zur Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 in den Amtsgerichtsbezirken Homburg und St. Ingbert erstellt. Die Listen sind gemäß Paragraph36 Absatz3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 1. bis 9. Juni zu jedermanns Einsicht im Foyer des Kreisdienstgebäudes in Homburg, Am Forum 1, aufgelegt. Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll beim Kreisjugendamt des Saarpfalz-Kreises in Homburg, Am Forum 1, Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach den Paragraphen32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. red./jj
Vorschlagslisten für Jugendschöffen
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