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Unfall nach rücksichtslosem Überholen

Wiebelskirchen. Am Montag, 4. Dezember, gegen 15 Uhr, ereignete sich auf der L 124 von Wiebelskirchen kommend in Fahrtrichtung Ottweiler in Höhe Schafbrücker Mühle ein Verkehrsunfall mit zwei leichtverletzten Personen.

An der dortigen Geraden überholte der Unfallverursacher trotz einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und dem Verkehrszeichen „Überholverbot für Kraftfahrezuge aller Art“ grob verkehrswidirig und rücksichtslos eine unbekannte Anzahl vor ihm fahrender Fahrzeuge – vermutlich fünf oder mehr.

Das Überholmanöver zog sich so am Ende der Gerade in die dort beginnende Rechtskurve. Zu diesem Zeitpunkt näherte sich ein Pkw auf der entgegengesetzten Fahrbah. Um eine Frontalkollision zu vermeiden, wich das entgegenkommende Fahrzeug im letzten Moment nach rechts aus. Der Überholer touchierte trotzdem die vordere linke Ecke des Entgegenkommenden. Beide Pkw drehten sich, der Touchierte um einiges heftiger und dessen beiden Insassinnen wurden durch die Schleuderbewegungen verletzt. Der Verursacher blieb unverletzt und beide Fahrzeuge blieben letztlich fahrbereit.

Zum Zeitpunkt der Unfallaufnahme konnte lediglich ein Zeuge angetroffen werden, diverse weitere Zeugen waren bereits weitergefahren. Bei sachdienlichen Hinweisen zum Unfallgeschehen oder möglicher Beschädigung am Fahrzeug durch den Überholvorgang weren diese gebeten sich mit der Polizei in Neunkirchen in Verbindung zu setzen. red./hr

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