Aufgrund der zunehmenden Globalisierung tätigen immer mehr deutsche Unternehmen Geschäfte mit Firmen, die ihren Unternehmenssitz im EU-Ausland haben. Diese nutzen allerdings nicht den Euro als Zahlungsmittel, wodurch gewisse Herausforderungen entstehen, die deutsche Betriebe kennen sollten.
Warum die Absicherung gegen Währungsrisiken sinnvoll ist
Unternehmen sollten sich mit Absicherungsmöglichkeiten gegen Währungsrisiken auseinandersetzen, da diese den Cashflow des Unternehmens negativ beeinflussen können. Auch andere Unternehmenskennzahlen sowie Vermögenswerte können in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn Währungsschwankungen auftreten, die sich zu Ungunsten des jeweiligen Unternehmens auswirken.
Ein Beispiel: Verkauft ein deutsches Unternehmen Produkte im Wert von 1.000.000 Euro an eine Firma, die ihren Sitz in den USA hat, wird der Kauf aller Voraussicht nach in US-Dollar abgewickelt. Angenommen, ein Euro ist bei Abschluss des Vertrags 1,10 Dollar wert, ergibt sich eine Zahlung in Höhe von 1.100.000 US-Dollar an das deutsche Unternehmen. Für den Fall, dass der Euro im Wert gegenüber dem US-Dollar steigt und nun 1,15 Dollar beträgt, nimmt die deutsche Firma 50.000 US-Dollar weniger ein, als sie bei einem Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt hätte erzielen können.
Es ist allerdings auch möglich, von Währungsschwankungen zu profitieren. In diesem Fall hätte der deutsche Betrieb in vorangestelltem Beispiel einen guten Deal gemacht, wenn der Euro im Vergleich zum US-Dollar an Wert verliert. Währungsschwankungen entstehen durch Veränderungen des Angebots und der Nachfrage am Devisenmarkt. Beeinflusst werden diese wiederum durch Faktoren wie politische und weltwirtschaftliche Geschehnisse sowie durch Entscheidungen der Zentralbanken. Da die Währungsschwankungen jedoch nicht oder nur sehr bedingt planbar sind, sollte eine Absicherung gegenüber Währungsrisiken im Rahmen einer umfassenden Risikomanagementstrategie vorgenommen werden.
Vermeidung von langen Zahlungszielen
Eine Möglichkeit der Absicherung gegenüber Währungsrisiken besteht darin, möglichst kurze Zahlungsziele mit Geschäftspartnern im EU-Ausland zu vereinbaren. Grund hierfür ist, dass die Währungsschwankungen umso höher ausfallen können, je länger mit dem Bezahlvorgang gewartet wird. Wenn möglich, sollten Unternehmen daher keine langen Zahlungsziele vereinbaren, um sich gegen starke Währungsschwankungen absichern zu können. Im Ausland wird von einigen Kunden allerdings ein langes Zahlungsziel erwartet, sodass diese Option nicht in jedem Fall sinnvoll ist. Schließlich sollte keine Geschäftsbeziehung aufgrund von Differenzen beim Zahlungsziel beendet werden.
Vertragsabschluss in inländischer Währung
Sofern sich der jeweilige Geschäftspartner darauf einlässt, kann im Vertrag vereinbart werden, dass die ausländische Firma die Transaktion in Euro durchführt. Dies ist äußerst vorteilhaft für deutsche Unternehmen, weil in einem solchen Fall der Geschäftspartner das Währungsrisiko übernimmt. Dementsprechend erfolgt die Überweisung nach Abschluss des Geschäfts in Euro und der deutsche Betrieb muss sich nicht mit erforderlichen Maßnahmen zur Absicherung auseinandersetzen. Um dies durchsetzen zu können, ist eine Kommunikation auf Augenhöhe wichtig.
Verkauf von Forderungen
Unternehmen können Forderungen auch verkaufen, statt sie selbst einzutreiben. Den Verkauf von Exportforderungen an eine Bank oder einen anderen externen Dienstleister bezeichnet man auch als Forfaitierung. Sobald die im Rahmen des Vertrags vereinbarte Leistung seitens des deutschen Unternehmens erbracht wurde, erhält dieses somit den Betrag von der Bank.
Devisentermingeschäfte
Wenn ein sogenanntes Devisentermingeschäft abgeschlossen wird, erfolgt die Festlegung des Wechselkurses bereits bei Abschluss des Vertrags. Ist ein Euro bei Vertragsabschluss 1,05 Dollar wert und es werden Waren im Wert von 1.000.000 Euro an ein ausländisches Unternehmen verkauft, erhält das deutsche Unternehmen 1.050.000 Euro. Diese Summe steht fest und ist bei dieser Art von Geschäft keinen Änderungen unterworfen, sodass sich das Unternehmen darauf verlassen kann, dass es 1.050.000 Euro vom ausländischen Geschäftspartner erhält. Auf diese Weise sichert sich die deutsche Firma einen bestimmten Betrag. Währungsschwankungen können nicht dazu führen, dass das Unternehmen später eine geringere Summe erhält. Somit wird verhindert, dass sich Währungsschwankungen negativ auf den eigenen Betrieb auswirken. Sie können sich in diesem Fall allerdings auch nicht positiv auswirken, etwa, wenn der Euro gegenüber der anderen Währung an Wert gewinnt und somit später ein höherer Betrag fällig wäre.
Abschluss von Exportkreditversicherungen
Neben Währungsrisiken besteht bei Geschäften mit dem EU-Ausland das Risiko von Zahlungsausfällen. Es gibt spezielle Versicherungen, die Unternehmen abschließen können, um sich gegen diese Risiken abzusichern. Diese werden Exportkreditversicherungen genannt und sorgen dafür, dass der deutsche Betrieb die vereinbarte Summe in Euro erhält, auch wenn der Handelspartner die Summe nicht aufbringen kann. Zahlungsausfälle haben verschiedene Hintergründe und können unter anderem durch Währungsschwankungen verursacht werden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der ausländische Geschäftspartner sich den Kauf der Produkte bei Abschluss des Vertrags leisten konnte, die Zahlung aber später nicht mehr aufbringen kann, da die eigene Währung stark gegenüber dem Euro abgewertet hat. Gründe hierfür können politischer Natur sein, etwa wenn das Land des Geschäftspartners an politischer Stabilität verliert, sodass die Währung entsprechend weniger wert ist.
Welche Rolle die zusammenfassende Meldung spielt
Wenn deutsche Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen ins EU-Ausland verkaufen, gibt es gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Hierzu zählt die Erstellung einer zusammenfassenden Meldung, welche das zuständige Finanzamt fristgerecht erhalten muss. Diese Pflicht für Unternehmen wurde eingeführt, damit das Finanzamt die bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen anfallenden Umsätze leichter überprüfen kann. Bei Geschäften innerhalb von Deutschland muss eine solche Meldung nicht veranlasst werden. pr/jb