Merzig. Im Rahmen einer Ortsvorsteherbesprechung im Merziger Rathaus ernannte Oberbürgermeister Marcus Hoffeld die stellvertretenden Ortsvorsteher der Merziger Stadteile durch Handschlag zu Ehrenbeamten. Sie erhielten ihre Ernennungsurkunden und leisteten den Diensteid. Die rechtliche Stellung eines Ehrenbeamten war bisher nur den Ortsvorstehern vorbehalten. Die Stellvertreter nahmen ihr Amt wie die sonstigen Ortsratsmitglieder als rein ehrenamtliche Tätigkeit wahr.
Eine im Dezember 2024 in Kraft getretene Änderung im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) machte es nun möglich und erforderlich, die Stellvertreter ebenfalls ins Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Durch diese Statusaufwertung soll die Funktion der Stellvertretung der Ortsvorsteher und somit das kommunale Ehrenamt gestärkt werden. Es bedeutet eine Gleichstellung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit den Amtsinhaberinnen und Amtsinhabern, deren Aufgaben sie gleichwertig im Vertretungsfall übernehmen.
OB Hoffeld begrüßte die Gesetzesänderung: „Es ist der richtige Schritt zur Stärkung des kommunalen politischen Ehrenamtes. Die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind die ersten Ansprechpartner für die Menschen vor Ort in den Stadtteilen. Sie sind nah an den Bürgerinnen und Bürgern und kennen die Bedarfe, die Nöte und die Belange, um die sie sich mit großem Engagement kümmern. Dass nun die Stellvertreter ebenfalls zu Ehrenbeamten ernannt werden, ist eine klare Aufwertung dieser Funktion.“
Ehrenbeamte sind insoweit dem ehrenamtlich Tätigen gegenüber privilegiert, als dass sie grundsätzlich denselben Rechten und Pflichten wie Beamte auf Lebenszeit oder auf Probe unterliegen. Dazu zählen unter anderem die Amtstreuepflicht, die Gehorsamkeitspflicht, das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken sowie die Verschwiegenheitspflicht. Ehrenbeamte genießen zudem beamtenrechtlichen Schutz, etwa in Zusammenhang mit Dienstunfähigkeit oder bei dienstlichen Haftungsansprüchen, auch im Nicht-Vertretungsfall, sondern über die gesamte Amtszeit.
Die Stellvertreter, die bei der Ortsvorsteherbesprechung nicht dabei sein konnten, werden zeitnah an einem separaten Termin zu Ehrenbeamten ernannt.
red./jb