SMS für Corona-Infizierte

Landkreis Südwestpfalz. Das Gesundheitsamt hat das neue SMS-Informationssystem gestartet. PCR-positiv Getestete informiert das Gesundheitsamt nun per SMS, soweit eine Mobil- oder Festnetznummer bekannt ist. Vom Absender KV SWP erhalten diese einen Link zu den Online-Dokumenten mit den wichtigsten Hinweisen zur Isolation, Verkürzungs- und Testmöglichkeiten, ärztlichen Versorgung, Absonderungsbescheinigung sowie Infos für die Kontaktpersonen.

Weiter enthält die SMS die Telefonnummer des persönlichen Ansprechpartners beim Gesundheitsamt, unter der dieser bei Fragen erreichbar ist. Derzeit häufig gestellt wird die Frage nach den Genesenen-Nachweis: Diesen erhalten nach aktueller Rechtslage nur Personen, die mittels PCR-Abstrich positiv getestet wurden.

„Die Mitarbeitenden unseres Gesundheitsamtes arbeiten seit Wochen schon am Limit – und in vielen Fällen auch weit darüber hinaus –, um Menschen mit positivem Corona-Befund zu kontaktieren. Schon vor einigen Tagen wurde darauf hingewiesen, dass die Lage kaum mehr beherrschbar ist. Daher bitten wir erneut die Bevölkerung ein wenig mitzuhelfen“, wirbt Landrätin Dr. Susanne Ganster um Verständnis, wenn sich die Abläufe gegenüber anderen Phasen der Pandemie derzeit manchmal anders darstellen, wie es sich alle Beteiligten wünschen würden.

Zur Verbesserung trägt nun wieder das SMS-Informationssystem bei. Um diesen bequemen und für alle Beteiligten zeitsparenden Service möglichst bei allen nutzen zu können, bittet das Gesundheitsamt im Zuge der Testung bei den persönlichen Kontaktdaten vorzugsweise eine Mobilnummer anzugeben. Wird eine Festnetznummer angegeben, löst die SMS eine Sprachnachricht mit den Informationen aus. Die per SMS übermittelten Online-Dokumente sind für alle Interessierten unter <https://www.lksuedwestpfalz.de/pdf/sms> zugänglich. Kann das Gesundheitsamt nicht auf Telefonnummern zurückgreifen, verzögert sich die Kontaktaufnahme durch die Postlaufzeit des Informationsschreibens.

Entlastung der Mitarbeiter

So trägt die Übermittlung per SMS dazu bei, Information zeitnah zu den Infizierten zu transportieren. Grundsätzlich erhalten sie in der Regel schon vor der Information durch das Gesundheitsamt die Information über das positive Ergebnis ihres Tests vom Arzt oder vom Labor. Sowohl im PoC-Test als auch im PCR-Test positiv getestete Personen sind bereits mit dieser Information verpflichtet, unabhängig vom Kontakt durch das Gesundheitsamt, sich unverzüglich in Isolation zu begeben. red./jj

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