Sanierung wird finanziell unterstützt

Sanierungsmaßnahmen können ­finanziell unterstützt werden. 
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Sanierungsmaßnahmen können ­finanziell unterstützt werden. Foto: urbans78 / stock.adobe.com - (Bild 1 von 1)

Lebach. Ortskerne sind unser Lebensmittelpunkt, Ortsdurchfahrten unsere Visitenkarte. Sie vermitteln Gästen einen ersten, prägenden Eindruck. Aber leider sind vielerorts leer stehende Läden und Gebäude sowie in die Jahre gekommene Fassaden zu sehen. Die Stadt Lebach hat mit dem Beschluss einer Sanierungssatzung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Eigentümer in die Zukunft ihres Gebäudes investieren können. Im Rahmen „Vorbereitender Untersuchungen“ hatte sich gezeigt, dass in den Stadtteilen Aschbach, Dörsdorf, Eidenborn, Falscheid, Gresaubach, Knorscheid, Landsweiler, Niedersaubach, Rümmelbach, Steinbach und Thalexweiler Sanierungsbedarf besteht.

Für Bürger, Ansiedlungswillige und Investoren gibt es neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände in Sanierungsgebieten finanzielle Vorteile und steuerliche Anreize, um in die Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude zu investieren. Gleichzeitig ist ein Sanierungsgebiet ein Verkaufsargument bei der Wiedernutzung eines Gebäudes. Bei einer Bürgerinformationsveranstaltung sollen nun unter anderem folgende Fragen beantwortet werden: Was ist ein Sanierungsgebiet? Liegt mein Haus in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet? Kann ich von dem Sanierungsgebiet profitieren oder habe ich Verpflichtungen? Wie läuft eine Sanierung im Sanierungsgebiet ab?

Die Stadt Lebach lädt herzlich zur Bürgerinformation am Mittwoch, 21. Juli, in die Nikolaus Jung-Stadthalle ein. Los geht es um 19 Uhr ein. Interessierte und Eigentümer der Gebäude in dem Sanierungsgebiet können sich über das Sanierungsgebiet sowie die Vorteile einer Sanierungssatzung informieren. Nähere Info beim Leiter des Fachbereichs Bauen, Stadtplanung, Umwelt, Michael Wagner, wagnerm@lebach.de, Tel. (0 68 81) 59-2 70. red./jb

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