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„Nachhaltige Wasserwirtschaft“

Bildunterschrift: Stefan Löw (MdL), Stadtwerke-Geschäftsführer Heiko Röder, Ministerin Petra Berg und Bürgermeister Klauspeter Brill (von links) bei der Spendenübergabe. Foto: Kirsch / Stadt
Stefan Löw (MdL), Stadtwerke-Geschäftsführer Heiko Röder, Ministerin Petra Berg und Bürgermeister Klauspeter Brill (von links) bei der Spendenübergabe. Foto: Kirsch / Stadt - (Bild 1 von 1)

Lebach. Umweltministerin Petra Berg hat den Stadtwerken Lebach einen Scheck über 6 675 Euro überreicht. Die Gelder stammen aus der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“.

Damit sollen drei installationsgebundene Wasserspender in den Kindergärten Lebach, Steinbach und Thalexweiler eingebaut werden. „Die zunehmenden Berichte über weltweite Trockenperioden und die daraus resultierende Wasserknappheit zeigen uns in drastischer Art und Weise die Herausforderungen unserer Zeit. Mit unserer Förderrichtlinie ‚Nachhaltige Wasserwirtschaft‘ wollen wir neben der dauerhaften Sicherung eines hohen Standards der Wasserversorgung auch auf Trinkwasser und den hohen Stellenwert für die Lebewesen aufmerksam machen. Die Förderung ermöglicht es, installationsgebundene Wasserspender in öffentlichen Räumen zu finanzieren und seit Juni 2024 auch in Kindertagesstätten.“ betont Berg. „Damit bekommt die Ressource Wasser bereits bei den Jüngsten eine zentrale Bedeutung in ihrem Alltag und das Bewusstsein für einen achtsamen Umgang wird nachhaltig gestärkt.“

Bewusstsein sein für Trinkwasser schärfen

Bürgermeister Klauspeter Brill erklärt: „Die Förderung ermöglicht es uns, schon den Kleinsten den Wert von Trinkwasser bewusst zu machen. Gleichzeitig profitieren die Kinder von einer gesunden und nachhaltigen Wasserversorgung direkt in ihren Kitas. Mit diesen Wasserspendern gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Gesundheitsförderung.“

Heiko Röder, Geschäftsführer der Stadtwerke Lebach ergänzt: „Die Stadtwerke Lebach setzen sich aktiv für eine sichere und nachhaltige Wasserversorgung ein. Durch die vom Ministerium geförderten Wasserspender können wir Trinkwasser in den Kitas einfach und effektiv zugänglich machen. Somit leisten wir nicht nur einen Beitrag zur Umweltbildung, sondern fördern auch den bewussten Umgang mit unserer wertvollsten Ressource Wasser.“

Mit der Förderrichtlinie „Nachhaltige Wasserwirtschaft“ unterstützt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV) seit 2016 saarländische Wasserunternehmen zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und dauerhaften Wasserversorgung. Die in diesem Rahmen gegebene, beliebte Möglichkeit der Förderung von installationsgebundenen Wasserspendern erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt für jede einzelne Maßnahme höchstens 3 000 Euro. Dabei können die Wasserversorgungsunternehmen grundsätzlich für jede Schule und Kita in ihrem Versorgungsbereich einen installationsgebundenen Wasserspender beantragen, sofern Wartung und Betrieb über einen Zeitraum von fünf Jahren vom Versorger oder der Institution gewährleistet wird. Im öffentlichen Raum richtet sich die Anzahl der Zuwendungen für Wasserspender nach den zu versorgenden Einwohnern bzw. nach dem Gesamtwasserverbrauch. Die Mittel stammen aus dem Wasserentnahmeentgelt.

Förderungsanträge stellen

Anträge zur Förderung müssen bis zum 30. September eines jeweiligen Haushaltsjahres gestellt werden. Zu beachten ist, dass pro Jahr nur ein Antrag vom einzelnen Wasserversorgungsunternehmen gestellt werden kann. Es wird den Antragstellenden also empfohlen, Förderabsichten für den öffentlichen Raum sowie Schulen und Kitas zu bündeln.

Weitere Informationen unter „Förderrichtlinie Wasserversorgungsunternehmen“ auf www.saarland.de/wasser red./jb

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