Alle Ausgaben als ePaper im Überblick

Maschinen und Geräte mieten: So einfach geht es!

Bildunterschrift: image-244621
Foto: marsan / clipdealer.de - (Bild 1 von 1)

Neubau, Umbauten, Renovierungen: Es gibt viele Gelegenheiten, zu denen Maschinen, Werkzeuge und Geräte benötigt werden, die vor allem Privatpersonen nicht einfach verfügbar haben. Bei spezialisierten Anbietern ist es möglich, diese zu mieten und für einen vereinbarten Zeitraum gegen eine Gebühr zu nutzen. Beim Ausleihen von schwerem Gerät und passenden Zubehör ist es ratsam, einige wichtige Punkte zu beachten.

Ausleihzeiten wenn möglich im Voraus anmelden

Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich kann es vorkommen, dass Maschinen, Geräte und mehr von einem entsprechenden Anbieter gemietet werden müssen. Abhängig von der Nachfrage kann es aber unter Umständen sein, dass die benötigten Geräte und Maschinen nicht im ausgewählten Zeitraum verfügbar sind. Es ist etwa beim Minibagger mieten daher ratsam, das geplante Ausleihen möglichst frühzeitig anzumelden und so sicherzustellen, dass das benötigte Produkt auch wirklich dann zur Verfügung steht, wenn es gebraucht wird. Das gilt auch für das Container mieten, das zum Beispiel bei Haushaltsauflösungen oder Umbauarbeiten erforderlich sein kann. Die Mietdauer sollte dabei nicht zu knapp bemessen werden: Auch wenn die Kosten dann etwas höher ausfallen, empfehlen Experten, lieber einen oder zwei zusätzliche Tage zu veranschlagen. So lässt sich vermeiden, dass die Arbeiten noch nicht beendet sind, die Maschine oder das Werkzeug aber bereits zurückgegeben werden muss. Unter Umständen ist der Anbieter an dieser Stelle auch flexibel und nimmt das Produkt bereits vor Ablauf der eigentlichen Leihdauer zurück, ohne dass weitere Kosten anfallen.

Sorgsam mit ausgeliehenen Maschinen umgehen

Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: Mit dem Eigentum anderer ist immer pfleglich und sorgsam umzugehen; das ist eine Frage des Respekts. Da sich aber leider längst nicht jeder Mieter von Maschinen und Werkzeugen daran hält, wird beim Ausleihen neben der eigentlichen Leihgebühr häufig auch eine Pfandzahlung vom Anbieter verlangt. Diese wird erstattet, wenn das Produkt unbeschadet wieder zurückgebracht wird. Befinden sich bei Rückgabe aber von Mieter verursachte Schäden am Gerät, wird die Pfandzahlung einbehalten und dafür verwendet, es wieder instand zu setzen oder gegebenenfalls sogar zu ersetzen. Es ist also im eigenen Interesse dringend anzuraten, Beschädigungen während der Nutzungszeit zu vermeiden. Die eigentlichen Leihgebühren fallen in den meisten Fällen recht hoch aus: Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Kriminelle die Maschinen entwenden und weiterveräußern. Der Anbieter muss sich an dieser Stelle zurecht selbst absichern. Mieter müssen zudem ihre Identität verifizieren, indem sie ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen. Selbstverständlich dürfen nur volljährige Personen Geräte, Maschinen und Werkzeuge ausleihen. pr/jb

  • Jetzt teilen:

Eigenen Artikel verfassen Schreiben Sie Ihren eigenen Artikel und veröffentlichen Sie ihn auf wochenspiegelonline.de