Kinderzuschlag angehoben

Saarbrücken. Mit dem 1. Januar ist der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat gestiegen. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird automatisch angepasst.

Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden.

Dirk Dausend, Leiter der Familienkasse Rheinland-Pfalz-Saarland ermutigt alle Eltern, den Antrag online zu stellen: „Mit Hilfe des Online-Antrags ist eine zügige Bearbeitung gewährleistet. In nur wenigen Tagen kann der Kinderzuschlag berechnet und ausgezahlt werden.“

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Alle aktuellen Informationen hierzu sowie rund um Kindergeld und Kinderzuschlag sind online nachzulesen unter www.familienkasse.de. red./tt

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