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Infos über Grundsteuerbescheide

Saarbrücken. Die Landeshauptstadt Saarbrücken versendet aktuell die neuen Grundsteuerbescheide. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde die bisherige Rechtslage zur Berechnung der Grundsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Infolgedessen musste der Bundesgesetzgeber die Bewertung des Grundbesitzes für Grundsteuerzwecke nun auf neue Füße stellen. Dementsprechend setzt die Landeshauptstadt Saarbrücken das daraus entstandene Grundsteuerreformgesetz um. Der Grundsatz der Aufkommensneutralität bleibt gewahrt, die Landeshauptstadt wird ähnlich viel an Grundsteuer einnehmen wie in den Jahren zuvor. Aufkommensneutralität heißt aber nicht, dass die persönliche Steuerbelastung der Bürger für ein Grundstück unverändert bleibt. In Saarbrücken sind die neuen Grundsteuermessbeträge in der Summe niedriger als die Grundsteuermessbeträge vor der Reform. Daher musste der Hebesatz angepasst werden, um das Grundsteueraufkommen auf dem gleichen Niveau wie vor der Reform halten zu können. Der Stadtrat hat für 2025 einen Hebesatz von 611 Prozent festgelegt. Die neue zu zahlende Grundsteuer errechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag mal Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt. Die Einnahmen bleiben in der Stadt und kommen den Bürgern zugute. Es werden unter anderem Schulen, Kitas, Straßen, Spielplätze, Radwege und Kulturangebote finanziert. Info: www.saarbruecken.de/grundsteuerbescheid red./jj

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