Püttlingen. Die Stadt Püttlingen bietet seit einigen Wochen für alle impfberechtigten Bürger Püttlingens eine Impfkoordination an. Hierzu können sich alle betreffenden Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2, die bei der Anmeldung Unterstützung wünschen, beim Mehrgenerationenhaus oder beim Seniorenbüro melden. Neben der Registrierung für einen Termin kann zudem eine Beförderung in Anspruch genommen werden, deren Kosten nach Prüfung im Einzelfall übernommen werden können.
Während sich Personen, die sich aufgrund ihres Alters in den Priorisierungsgruppen 1 oder 2 befinden, mit ihrem Personalausweis ausweisen können, ist die Situation für Arbeitnehmer der einzelnen Berufsgruppen und Personen mit bestimmten Erkrankungen komplexer. Hierzu schreibt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in einer Mitteilung auf der Corona-Internetseite des Saarlandes: „Personen, die aufgrund ihres Berufes priorisiert werden, erhalten die Priorisierungscodes weiterhin über ihren Arbeitgeber. Zusätzlich benötigen sie eine sogenannte Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis im Impfzentrum. Personen, die aufgrund einer gewissen Grunderkrankung priorisiert werden, erhalten ihren Code und ein dazugehöriges Formular über ihren behandelnden Arzt. Die Impfkoordination der Stadt Püttlingen benötigt für eine Registrierung diesen Code.
Impfkoordination der Stadt Püttlingen: montags – donnerstags 8.30 – 15.30 Uhr, sowie freitags 8.30 – 12 Uhr, Tel. (06898) 5489455 oder (06898) 5489457 (Mehrgenerationenhaus), (06898) 691184 (Seniorenbüro).
Infos und Anmeldung auch im Internet unter www.impfensaarland.de.
Wer in welcher Priorisierungsgruppe ist, regelt eine Rechtsverordnung, die durch den Bundesgesundheitsminister unterzeichnet wurde. Die Rechtsverordnung mitsamt der Priorisierungsgruppen finden sich auf der Impf-Internetseite des Saarlandes und auf der Internetseite der Stadt Püttlingen.red./dos