Hochwasserhilfe

Zweibrücken. In einer Pressekonferenz im Zweibrücker Rathaus zog Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza Bilanz über die geleisteten Soforthilfen im Rahmen des Pfingsthochwassers in Zweibrücken.Insgesamt wurden bislang 533 500 Euro an 253 Zweibrücker Haushalte ausgezahlt, die vom Hochwasser betroffen waren. Berechtigt waren Haushalte, die eine Mindestschadensumme von 5000 Euro nachweisen konnten. Besonders bedürftige Haushalte mussten eine Mindestschadensumme von 3000 Euro nachweisen. Insgesamt mussten lediglich 59 Anträge abgewiesen werden. Diese erfüllten entweder nicht die Mindestschadensumme, oder wurden nicht bis zum Stichtag eingereicht.

„Ich bin froh, dass wir so vielen Menschen nach dem Hochwasser finanziell unter die Arme greifen konnten. Die Antragstellung, wie auch die Prüfung waren unbürokratisch und unkompliziert. Außerdem bin ich froh, dass die Stadtwerke Zweibrücken GmbH ebenfalls ein neues Hilfsprogramm aufgelegt haben, um die vom Hochwasser betroffenen Menschen weiter zu finanziell zu entlasten“, so Oberbürgermeister Dr. Marold Wosnitza.

Zur Behebung der Wasserschäden nach dem Pfingsthochwasser setzten viele weibrücker Bautrockner ein, um ihre gefluteten Keller nach dem Abpumpen des Wassers wieder zu trocknen.

„Das war notwendig, aber für die sowieso schon geschädigten Personen auch eine weitere finanzielle Mehrbelastung, die sich nun auf den Stromrechnungen zeigt. Die Menschen sind unverschuldet in diese Situation geraten, daher haben wir uns dazu entschlossen den Stadtwerke-Kunden einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro zu gewähren, wenn sie uns nachweisen können, dass sie durch Baustellentrockner einen signifikant höheren Stromverbrauch zu verzeichnen hatten“, erklärt Werner Brennemann, Geschäftsführer der Stadtwerke Zweibrücken GmbH.

Den Antrag findet man auf der Webseite der Stadt Zweibrücken unter www.zweibruecken.de/de/leben-in-zweibruecken/aktuelles/2024/neues-hilfspaket-der-zweibruecker-stadtwerke-fuer-hochwassergeschaedigte/ zum Download.

Im Formular wird genau erläutert was zu tun ist, um den Zuschuss der Stadtwerke Zweibrücken GmbH zu behalten und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Abgabefrist des Antrags ist der 31. Oktober. red./jj

  • Jetzt teilen:

Eigenen Artikel verfassen Schreiben Sie Ihren eigenen Artikel und veröffentlichen Sie ihn auf wochenspiegelonline.de