Dillingen. Aufgrund der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 18. Februar, Artikel 2, Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP), § 7 Abs. 6, sind Schwimmbäder zu schließen.
Das Hallenbad Dillingen bleibt daher vorläufig bis 28. Februar geschlossen. red./jb