Dillingen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, Betreuungsverfügung sowie rechtliche Vertretung durch Berufsbetreuer war das Thema der Informationsveranstaltung zu dem der Dillinger Seniorenbeirat sowie die Stadt Dillingen eingeladen hatten.
Ein plötzlicher Unfall, eine schwere Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen – jeder Mensch kann unerwartet in die Lage geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen. Dieses Thema bewegt die Bürger.
So folgten rund 100 Interessierte der Einladung, um sich aus erster Hand über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Angesichts der großen Hitze hatten Anja Amorosi vom Amt für Soziales, Jugend und Senioren der Stadtverwaltung Dillingen, sowie der Vorsitzende des Seniorenbeirates Dillingen Edwin Reiter vorsorglich für Erfrischungen gesorgt und kostenlos Wasser für die zahlreichen Gäste bereitgestellt.
Als kompetente Referentin führte Sarah Fuchs, Sachgebietsleiterin der Örtlichen Betreuungsbehörde beim Amt für Soziale Dienste der Landkreisverwaltung Saarlouis, durch die komplexe Thematik.
In ihrem Vortrag machte sie deutlich, dass das Thema Vorsorge keineswegs nur ältere Generationen betrifft. Ohne entsprechende Verfügungen dürfen selbst Ehepartner oder nahe Angehörige im Ernstfall nicht automatisch stellvertretend handeln. Die Referentin erläuterte anhand konkreter Mustervorlagen, wie eine Vorsorgevollmacht rechtssicher aufgesetzt wird, damit die eigenen Wünsche im Ernstfall berücksichtigt werden.
Bei der Betreuungsbehörde besteht die Möglichkeit der Beglaubigung der Vollmacht. Hierzu ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Kosten pro Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde: zehn Euro.
Wichtig für die Praxis: Im Ernstfall müssen die Bevollmächtigten zwingend Zugriff auf das Original-Formular haben. Eine Hinterlegung der Vollmacht ist beim Zentralen Vorsorgeregister unter www.vorsorgeregister.de möglich (kostenpflichtig).
Ergänzend zur Vorsorgevollmacht bildet die Patientenverfügung eine wesentliche Säule der Absicherung. Mit ihr wird schriftlich und verbindlich festgelegt, welche medizinischen oder lebensverlängernden Maßnahmen Ärzte in bestimmten Situationen durchführen oder unterlassen sollen.
In der anschließenden, intensiven Fragerunde stand Sarah Fuchs den Bürgern detailliert Rede und Antwort.
Bei Fragen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, rechtliche Betreuung bietet die Örtliche Betreuungsbehörde des Landkreises Saarlouis Unterstützung an.
Die Experten sind während der regulären Geschäftszeiten am Kaiser-Friedrich-Ring 31 in Saarlouis erreichbar. Telefonische Anfragen unter Tel. (0 68 31) 444-436, eine Kontaktaufnahme per E-Mail an betreuungsbehoerde@kreis-saarlouis.de ist jederzeit möglich.red./jb






