Saarbrücken. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hat im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten eine Erreichbarkeit seiner Straßenmeistereien rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche zu gewährleisten. Nachdem in diesem Zusammenhang eine übergangsweise Kooperation mit der Autobahn GmbH ausgelaufen ist, hat der LfS mit dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) einen neuen starken Partner gefunden.
Der ZRF war über den Betrieb der integrierten Leitstelle (ILS) bereits vielfach in Vorgänge eingebunden, die die Alarmierung des LfS erfordern. Mit einer Kooperationsvereinbarung wurde für diese Zusammenarbeit jetzt eine vertragliche Basis geschaffen. „Das Saarland ist das Land der kurzen Wege und der guten Zusammenarbeit. Die Kooperation zwischen ZRF und LfS ist ein weiterer Beleg dafür“, so Mobilitätsministerin Petra Berg.
In der Vereinbarung werden der Umfang und die Ausgestaltung der Unterstützung durch den ZRF bei der telefonischen Erreichbarkeit der Straßenmeistereien außerhalb der üblichen Geschäftszeiten beschrieben. Ganz konkret landen die Anrufe in der ILS. Seitens des LfS muss dafür sichergestellt werden, dass die Telefone während der vereinbarten Zeiten auf die ILS umgestellt sind und, dass der Leitstelle die aktuellen Kontaktdaten des jeweils zuständigen Bereitschaftsdienstes vorliegen.
Der ILS wird für die Anrufentgegennahme ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt, der es den Straßenmeistereien bei Weitergabe der Informationen ermöglicht, den erforderlichen Einsatz des Bereitschaftsdienstes zu steuern und mit dem benötigten Einsatzgerät zu versehen.
Die ILS nimmt dabei keine Bewertung der eingehenden Informationen hinsichtlich der Dringlichkeit oder des Grads der Verkehrsgefährdung vor. „Die Kooperation führt zu einer Win-win-Situation für alle Beteiligten und ist für uns als ZRF eine Selbstverständlichkeit im Rahmen einer engen und vertrauensvollen Kooperation. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir heute eine dauerhafte Partnerschaft zwischen ZRF und LfS besiegelt haben“, so Verbandsvorsteher Udo Recktenwald, Landrat von St. Wendel.
Die zusätzlichen Leistungen der ILS werden vom LfS mit 15000 Euro pro Jahr honoriert. Die Höhe dieses Pauschalbetrages beruht auf einer Kalkulation, die von einem Anruf pro Tag ausgeht. Das derzeitige Anrufaufkommen beim Bereitschaftsdienst liegt bei etwa 150 Anrufen im Jahr wegen straßenbetrieblicher Einsatzerfordernisse und weiterer rund 200 Anrufe im Jahr wegen Störungen an Lichtsignalanlagen.
Sollte sich das jährliche Anrufaufkommen derart deutlich erhöhen, dass mehr als 1000 Anrufe pro Jahr eingehen, wird die Höhe des jährlichen Pauschalbetrages einvernehmlich angepasst. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden nicht die tatsächlich entstehenden Aufwendungen abgerechnet, da diese nur durch umfangreiche Arbeitszeiterfassungen zu dokumentieren wären.
„Das ist gut angelegtes Geld für eine Leistung, die der LfS mit den eigenen Ressourcen nicht erbringen könnte. Damit schaffen wir die Gewissheit für alle Verkehrsteilnehmer, dass Missstände auf und an den Bundes- und Landesstraßen im Saarland, so schnell wie möglich abgestellt werden“, so der Direktor des LfS, Werner Nauerz. red./dos