Gefährliches Schwergewicht

Das Gewicht eines E-Scooters sollte man keinesfalls unterschätzen.
Foto: Oliver Juchelka
Das Gewicht eines E-Scooters sollte man keinesfalls unterschätzen. Foto: Oliver Juchelka - (Bild 1 von 1)

Saarbrücken. Die einst hochgepriesenen E-Scooter sind nur so lange beliebt, wie sie mit Eigenantrieb fahren. Schwächelt aber der Akku, ist die Freude schnell dahin und der Scooter wird eher hinderlich als (be-)förderlich. Sein hohes Gewicht macht es nämlich fast unmöglich, den Roller noch ein weiteres Stück zu schieben oder ihn gar auf die Seite zu hieven.

Was wohl nur die wenigsten wissen: ein E-Scooter des Verleihunternehmens TIER wiegt knapp 32 kg! Ein durchschnittliches E-Bike dagegen bringt „nur” zirka 24 kg auf die Waage – und das ist schon schwer genug, um es beispielsweise über eine Treppe zu tragen. Der Gewichtsunterschied zwischen diesen beiden elektrischen Fortbewegungsmitteln beträgt immerhin acht Kilogramm. Zum Vergleich entspricht das dem Gewicht eines höherwertigen Rennrads.

Da der E-Scooter an sich schon ein Schwergewicht ist, kann der Zusammenstoß mit einem Fußgänger entsprechend folgenreich sein. Rechnet man bei einem Aufprall von 20 km/h noch die Trägheit der Masse inklusive dem Gewicht des Fahrers sowie die Wucht der massiven Lenkvorrichtung mit einer Gesamthöhe von 1,23 Metern mit ein, so sind die zu erwartenden Verletzungen aller Beteiligten bestimmt nicht unerheblich. Leider ist auch häufig zu beobachten, dass verbotenerweise zwei Personen auf einem Elektroroller unterwegs sind, wobei die mitgenommene Person oftmals ein Kind ist, das nicht einmal einen Helm trägt.

Wer einen Beifahrer bzw. ein Kind mitnimmt und erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Kommt es zu einem Unfall, kann die Fahrt auf einem E-Scooter mit Kind sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen (Quelle: e-roller.com). Das Elektrokleinstfahrzeug ist nämlich nur für eine Person zugelassen, da sich sonst das Lenk- und Bremsverhalten merklich verschlechtert. oj

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