Sei es eine private oder geschäftliche Flugzeugreise – wird der Flug gestrichen, ist der Ärger groß. Umso wichtiger ist es, in diesem Moment Ruhe zu bewahren und sich auf seine Rechte als Passagier zu besinnen. Was Fluggäste über Flugannullierungen wissen sollten, zeigt dieser Artikel.
Gesetzliche Grundlage – die Rechte von Fluggästen im Falle einer Annullierung
Flugpassagiere in Deutschland sind gut geschützt. Bei einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung gibt es eine ganz klare Gesetzeslage. Aus der Fluggastrechteverordnung 261/2004 der Europäischen Union gehen verschiedene Rechte für Flugpassagiere hervor.
Diese Regelungen greifen bei Flügen aus einem EU-Land – ganz gleich, welche Fluggesellschaft gebucht wird. Bei Flügen aus nichteuropäischen Ländern in ein EU-Land gilt die Verordnung ebenfalls häufig. Dazu muss die Airline allerdings ihren Sitz in der EU haben.
Sei es der Flug mit der Familie in den Urlaub oder eine geschäftliche Flugreise: Wenn ein Flug abgesagt wird, ist das sehr ärgerlich. Dann ist es umso wichtiger, die Fluggastrechteverordnung zu kennen.
Flugannullierung – das können die Gründe sein
Es gibt viele Gründe, aus denen es passieren kann, dass eine Airline plötzlich einen Flug absagt. Manchmal ist es die Schuld der Fluggesellschaft. In anderen Fällen ist höhere Gewalt im Spiel.
Die häufigsten Gründe, aus denen ein Flug abgesagt wird, sind folgende:
- Technische Defekte
- Personalmangel
- Probleme am Flughaften
- Mangelnde Auslastung und Nachfrage
- Notlandungen
- Streiks
- Naturkatastrophen
- Extreme Wetterbedingungen
- Terrorwarnungen
Gründe wie technische Defekte oder Personalmangel, die zu einem Flugausfall führen, liegen in der Verantwortung der Fluggesellschaft. Naturkatastrophen oder Wetterbedingungen, aus denen kein Flug möglich ist, stellen jedoch kein Verschulden der Airline dar. Bei Streiks ist man oftmals zwiegespalten: Oftmals gelten auch sie als außergewöhnlicher Umstand – beispielsweise dann, wenn die Airline den Streik nicht beeinflussen kann, da die Fluglotsen oder das Bodenpersonal streiken. Wenn jedoch die Fluggesellschaft intern bestreikt wird, kann dies durchaus als beherrschbares Ereignis gesehen werden.
Doch warum sind die Gründe für Flugannullierungen so wichtig? Ganz einfach: Bei einem Verschulden der Fluggesellschaft besteht ein Entschädigungsanspruch. Wenn allerdings unvorhergesehene Ereignisse – sogenannte außergewöhnliche Umstände – auftreten, die die Airline nicht beeinflussen kann, muss sie die Fluggäste nicht entschädigen.
Was Passagiere bei einem Flugausfall tun sollten, ist daher klar. Es ist essenziell wichtig, den Grund für die Annullierung zu ermitteln. Es kann einige Nerven und Geduld kosten, dies in Erfahrung zu bringen. Airlines rücken mit dieser Information häufig nicht gerne heraus. Sie ist jedoch wichtig, um einen möglichen Entschädigungsanspruch geltend zu machen.
To Dos für Fluggäste – was man bei einem Flugausfall tun sollte
Zur optimalen Vorbereitung auf eine Flugreise gehört der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. Diese unterstützt Passagiere bei einer möglichen Flugannullierung – selbst dann, wenn sie aus außergewöhnlichen Gründen stattfindet. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich ebenfalls. So können Fluggäste noch selbst vom Vertrag zurücktreten.
Wenn Fluggäste von einem Flugausfall erfahren, kommt es ganz auf die Zeit an. Kommt die Nachricht mehrere Tage oder Wochen vor Reiseantritt, ist meist noch genügend Zeit, umzuplanen. Wenn allerdings erst kurz vor Abflug die Mitteilung über die Flugannullierung kommt, ist die Situation bereits heikler. Im schlimmsten Fall hat man sich bereits am Flughafen eingefunden.
Dann ist vor allem eines wichtig: Ruhe bewahren. Verspätungen und Stornierungen von Flügen kommen häufig vor. Entsprechend gibt es ein paar To Dos, die sich bereits in der Vergangenheit bewährt haben.
Wichtig ist, sich zunächst einen Überblick zu verschaffen: Warum fällt der Flug aus? Wie kann man Kontakt mit der Fluggesellschaft aufnehmen? Und mit wem vom Bodenpersonal kann man die Situation besprechen? Essenziell ist, die Ankunfts- und Wartezeiten genau zu dokumentieren. Man sollte schriftlich festhalten, wann und auf welchem Weg man über die Flugannullierung in Kenntnis gesetzt wurde.
Anschließend gilt es, sich um die Verpflegung vor Ort, eine Übernachtung und den Transfer zu kümmern. Auch hier gilt: dokumentieren und Belege aufbewahren. Nur so können Fluggäste anschließend eine Erstattung der Ausgaben anfordern.
Doch was hat man im Falle einer Flugverspätung zu erwarten? Wenn der Flug ausfällt, sich mehr als fünf Stunden verspätet oder um mehr als eine Stunde vorverlegt wird, haben Fluggäste das Recht, ihn zu stornieren und den Ticketpreis vollständig zurückzuerhalten. Fluggesellschaften müssen die Kosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Wichtig: Oftmals wird ein Gutschein angeboten, doch darauf müssen sich Passagiere nicht einlassen. Die Erstattung des Geldes steht Flugpassagieren im Falle einer Annullierung zu. pr/jb





