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Fahrkostenzuschuss für Schüler

Landkreis Merzig-Wadern. Das Land gewährt den Schülern öffentlicher Schulen und genehmigter Ersatzschulen Fahrkostenzuschüsse nach den einschlägigen Voraussetzungen des Schülerförderungsgesetzes in der zuletzt geltenden Fassung.

Antragsteller, die für das Schuljahr 2024/25 einen unvollständigen Antrag auf Gewährung eines Fahrkostenzuschusses nach dem Schülerförderungsgesetz gestellt haben, können die fehlenden Unterlagen bis spätestens 31. März nachreichen. Unterlagen, die nach Ablauf dieser gesetzlich festgelegten Ausschlussfrist vorgelegt werden, finden keine Berücksichtigung mehr. In solchen Fällen müssen die Anträge abgelehnt werden. Fehlende Nachweise sind beim Kreisjugendamt Merzig-Wadern, Bahnhofstraße 44, in Merzig, einzureichen. Weitere Informationen gibt es bei der Schülerförderung des Kreisjugendamtes unter Tel. (0 68 61) 80-160 oder per E-Mail an BuT@merzig-wadern.dered./jb

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