Saarbrücken. Der städtische Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) weist darauf hin, dass anfallender Grünschnitt bei den vorhandenen Annahmestellen zu entsorgen ist. Im Wald und auf ähnlichen Grünflächen dürfen die Abfälle nicht landen, denn dort schaden sie der Natur.
In Saarbrücken können Bürgerinnen und Bürger ihren Grünschnitt an der Grünschnittannahmestelle neben dem Bauhof Brebach, bei der Wertstoffinsel Dudweiler, der Kompostierungsanlage Gersweiler sowie an den ZKE-Wertstoffzentren Am Holzbrunnen in St. Johann und in der Wiesenstraße in Malstatt abgeben. Aufgrund der hohen Auslastung der beiden ZKE-Wertstoffzentren an Vormittagen empfiehlt es sich, den Grünschnitt später anzuliefern oder auf andere Annahmestellen auszuweichen. Adressen und Öffnungszeiten sind im Internet unter www.zke-sb.de/oeffnungszeiten zu finden.
Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Gartenabfälle wie Rasen- und Heckenschnitt, Laub, Unkraut und abgestorbene Pflanzen über die Biotonne oder eine offizielle Sammelstelle entsorgt werden, wenn sie nicht im eigenen Garten kompostiert werden können. Wer seinen Grünschnitt illegal in der Natur ablädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 100 000 Euro bestraft werden kann.
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Landeshauptstadt Saarbrücken und die ZKE-Umweltstreife überwachen die illegalen Ablagerungsstellen und zeigen Umweltsünder an. Die Umweltstreife ist dazu in Burbach und Malstatt, der KOD in den restlichen Stadtteilen unterwegs.red./tt