Ensdorf. Zum 1. Januar 2020 hat die Gemeinde Ensdorf aufgrund der Rechtsprechung die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Das bedeutet, dass eine Aufteilung der jährlichen Gesamtkosten des Abwasserwerkes in einen Anteil Schmutzwasser und einen Anteil Niederschlagswasser erfolgt. Da die Kommunen bei der Festsetzung der Abwassergebühren nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten müssen, was bedeutet, dass die jährlichen Aufwendungen des Abwasserwerks durch das Gebührenaufkommen komplett zu decken sind, erfolgt eine jährliche Gebührenanpassung. Die Neukalkulation für das Jahr 2023 legte Bürgermeister Jörg Wilhelmy dem Ensdorfer Gemeinderat Ende 2022 vor. Dabei schloss der Plan-Ist-Vergleich für 2021 mit einem positiven Ergebnis ab, der entsprechende Betrag ist bis 2023 auszugleichen und den Bürgern über die Gebührenkalkulation zu erstatten.
Dennoch machen ständig steigende Betriebskosten die Erhöhung von Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr unumgänglich, erläutert die Gemeindeverwaltung.
Bei der Gebührenkalkulation musste auch die Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrags durch den EVS zum 1. Januar 2023 auf 3,146 Euro pro Kubikmeter gegenüber vorher 3,054 Euro pro Kubikmeter verbrauchtem Frischwasser mit eingerechnet werden.
Der Gemeinderat hat einstimmig die Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,26 Euro pro Kubikmeter auf 2,92 Euro pro Kubikmeter und der Niederschlagswassergebühr von 0,27 Euro pro Quadratmeter auf 0,34 Euro pro Quadratmeter beschlossen.
Bürgermeister Jörg Wilhelmy zufolge sind die jetzigen Abwassergebühren trotz der aktuellen Erhöhung immer noch niedriger als in den Jahren 2020 und 2021. Die entsprechenden Gebührenbescheide der TWE werden in den nächsten Wochen zugestellt. red./am