Saarbrücken. Die Broschüre „Einkommensteuer 2022“ ist erschienen: Auf 272 Seiten informiert die Arbeitskammer des Saarlandes ihre Mitglieder umfassend über die ihnen zustehenden steuerlichen Vergünstigungen sowie über die gesetzlichen Änderungen für das Jahr 2022.
Zahlreiche Änderungen haben sich 2022 unter anderem durch das vierte Corona-Steuerhilfegesetz, das Steuerentlastungsgesetz 2022 und das Jahressteuergesetz 2022 ergeben.
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen die Bürgerinnen und Bürger angesichts der erheblichen Preiserhöhungen – insbesondere der Energiekosten – unter anderem durch die nachfolgenden Regelungen entlastet werden: Der Grundfreibetrag wird 2022 auf 10 347 Euro für Alleinstehende und 20 694 Euro für Verheiratete / eingetragene Lebenspartner angehoben. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1 000 Euro auf 1 200 Euro erhöht und die ursprünglich ab 2024 geplante Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer wird auf 2022 vorgezogen. Zudem wurde eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro beschlossen. Die Regelungen zur Homeoffice-Pauschale werden auch im Jahr 2022 weiter angewendet.
Der Aufbau der Broschüre bezieht sich auf die aktuellen Einkommensteuer-Formulare, die 2022 in einigen Bereichen neu gestaltet worden sind.
Die Broschüren der Arbeitskammer sind für alle saarländischen Beschäftigten kostenlos. Der Preis für andere Besteller beträgt 7 Euro plus Versandkosten.
Bestellungen unter Tel. (0681) 4005-444 oder im Internet unter www.arbeitskammer.de/broschuerenshop
Dort können die Broschüren auch kostenlos als PDF heruntergeladen werden. red./tt