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Einführung der Kapitänsregelung

Saarbrücken. Bei der Europameisterschaft der UEFA ist sie auf große Zustimmung gestoßen, nun wird sie auch in Deutschland zum Saisonbeginn einheitlich in allen Spielklassen eingeführt: die Anweisung, dass sich nur der Mannschaftskapitän an den Schiedsrichter oder die Schiedsrichterin wenden darf, um eine wichtige ­Entscheidung erklärt zu bekommen.

Gemeinsame Entscheidung von DFB Schiri GmbH, DFB & DFL

Die Kapitäne sind zudem dafür verantwortlich, dass ihre Mitspieler die Unparteiischen respektieren, Abstand halten und sie nicht bedrängen. Ein Spieler, der die Rolle seines Kapitäns ignoriert, beim Referee reklamiert oder sich respektlos verhält, wird verwarnt.

Wenn der Torwart des Teams das Kapitänsamt innehat, wird vor dem Spiel ein Feldspieler bestimmt, der den Schiedsrichter ansprechen kann, falls sich am anderen Ende des Spielfelds eine strittige Szene ereignet. Die Unparteiischen werden ihrerseits dazu ermutigt, sich im Dialog mit den Kapitänen auszutauschen, um eine respektvolle Atmosphäre zwischen allen Parteien zu schaffen und eine Vertrauensbasis zu den Spielerinnen und Spielern aufzubauen.

Die Entscheidung, die „Kapitänsregelung“ einheitlich im gesamten deutschen Spielbetrieb zu übernehmen, trafen die DFB Schiri GmbH, der DFB e. V. und die DFL in Gesprächen gemeinsam und einmütig. Die Regelung gilt entsprechend sowohl in den drei Profiligen der Männer als auch in den Frauen-Bundesligen, sämtlichen Amateurspielklassen, allen Pokalwettbewerben und dem Jugendbereich. Sie wurde bei der Europameisterschaft der UEFA erstmals umgesetzt und sorgte für einen respektvolleren ­Umgang mit den Unparteiischen sowie für ein positives Echo in den Medien und der ­Öffentlichkeit.

Gemeinsam beschlossen wurde in den Gesprächen zudem, dass die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter in allen Spielklassen präventiv agieren sollen, wenn die Torhüter den Ball deutlich länger als die erlaubten sechs Sekunden mit den Händen kontrollieren, und klare Verstöße gegen diese Regelung konsequenter als bisher sanktionieren. Das Gleiche gilt für Einwürfe: Auch hier sollen die Referees proaktiv auf eine korrekte Ausführung hinwirken und eindeutig falsche Einwürfe ahnden.

Weiter konsequente Ahndung von Unsportlichkeiten und groben Foulspielen

Präventive Ansprachen an die Spieler im Vorfeld von Freistößen in Tornähe und Strafstößen sollen die Unparteiischen zwar vornehmen, aber nicht in dem Maße ausdehnen, wie es teilweise bei der Europameisterschaft zu beobachten war. Bei der Bemessung der Nachspielzeit sollen die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter die bewährte Praxis der vergangenen Saison beibehalten und verlorene Spielzeit konsequent nachspielen lassen.

Ebenfalls fortgesetzt werden soll das entschlossene Vorgehen der Referees gegen unsportliches Verhalten jeglicher Art. Dazu gehören nicht nur Respektlosigkeiten gegenüber den Unparteiischen, sondern beispielsweise auch Spielverzögerungen wie das Ballwegschlagen und -tragen. Auch die konsequente Ahndung gesundheitsgefährdender Foulspiele mit der Roten Karte, wie sie in der vergangenen Saison praktiziert wurde, soll weiterhin erfolgen. red./jb

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