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Ein Haftbefehl zum Geburtstag

Freisen. Am späten Freitagabend, 3. Januar, wurde in einem Freisener Ortsteil eine Ruhestörung durch überlaute Musik gemeldet. Die Polizeibeamten trafen an der Wohnanschrift einen 42-jähriger Mann an, der in seinen anstehenden Geburtstag hineinfeiern wollte. Bei einer Personenüberprüfung stellten die Beamten jedoch fest, dass gegen das „Geburtstagskind“ ein Haftbefehl von drei Monaten vorliegt. Deshalb musste die Geburtstagsfeier beendet und der Mann festgenommen werden. Bis zur Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt am nächsten Tag musste er die Nacht in einer Zelle der Polizeiinspektion St. Wendel verbringen. red./hr

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