Saarbrücken. Am Abend des 2. Oktober wurden Einsatzkräfte im Bereich des Bürgerfestes in der Innenstadt Saarbrücken auf ein unbemanntes Luftfahrtsystem (Drohne) aufmerksam. Die Polizei stellte den Drohnenführer vor Ort fest. Ihn erwartet ein Ermittlungsverfahren gem. § 62 LuftVG. Die Drohne und die dazugehörige Steuerungseinheit wurden beschlagnahmt.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei erneut über die erlassene Flugverbotszone für die Innenstadt Saarbrücken bis zum 4. Oktober, 23.59 Uhr hin.
Ebenso ist das Mitführen von jeglichen unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und/oder entsprechenden Fernbedienungen auf dem Veranstaltungsgelände, ohne behördliche Genehmigung verboten und wird konsequent geahndet. Die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Saarbrücken gilt bis zum Sonntag, 5. Oktober, 2 Uhr. red./jb
