Alle Ausgaben als ePaper im Überblick

Digitaler Bauantrag

Neunkirchen. Die Kreisstadt Neunkirchen bietet für alle Baugenehmigungsverfahren den digitalen Bauantrag an. Das bedeutet, es können vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach Paragraph 64 Landesbauordnung, Baugenehmigungsverfahren nach Paragraph 65, die Genehmigungsfreistellung nach Paragraph 63 sowie Bauvoranfragen digital eingestellt werden.

„Der digitale Bauantrag ist ein Baustein der Digitalisierung unserer Stadtverwaltung. Er wurde im vergangenen Jahr sukzessive eingeführt und ist seit Anfang des Jahres für alle Baugenehmigungserfahren möglich“, sagt Oberbürgermeister Jörg Aumann und erklärt: „Digitale Verfahren können Prozesse in der Verwaltung beschleunigen und vereinfachen, wovon letztlich auch die Bürger profitieren. Das trifft auch auf den digitalen Bauantrag zu, der für interne und externe Stellen eine direkte Zugangsmöglichkeit zu laufenden Verfahren bietet. So wird die Kommunikationszeit deutlich verringert und zugleich der fachliche Austausch erleichtert und beschleunigt.“

Alle Informationen, Anleitungen und Formulare zum digitalen Bauantrag sind auf der städtischen Internetseite unter www.neunkirchen.de/bauantrag/ zu finden.

Die Kreisstadt hat in den vergangenen Jahren ihre Onlinedienste insgesamt ausgeweitet. Unter www.neunkirchen.de/onlinedienste ist aufgelistet, was Bürger derzeit bequem von zu Hause aus erledigen können. Hierzu zählt beispielsweise die Beantragung von Bewohnerparkausweisen, Urkunden oder Meldebescheinigungen. red./hr

  • Jetzt teilen:

Eigenen Artikel verfassen Schreiben Sie Ihren eigenen Artikel und veröffentlichen Sie ihn auf wochenspiegelonline.de