Otzenhausen. Die Verfassung eines Vereins wird laut § 25 des Bürgerlichen Gesetzbuches durch die Satzung bestimmt. Sie bildet den verbindlichen Rahmen allen Handelns eines Vereins. Worauf es bei der Satzungsgestaltung ankommt, bei der Anwendung und bei Satzungsänderungen, erläutert der Rechtsanwalt Patrick R. Nessler: am Donnerstag, 6. Februar, 18 bis 20 Uhr, in der Hunnenringhalle Otzenhausen, Ringwallstraße 8.
Das Seminar ist ein Angebot von „Hauptamt stärkt Ehrenamt“ des Landkreises St. Wendel. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Online-Teilnahme ist ebenfalls möglich. Anmeldungen unter www.vereinsplatz-wnd.de/seminare, Ehrenamt@lkwnd.de. red./hr