Saarbrücken. Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar,l in der Landeshauptstadt Saarbrücken sind weit fortgeschritten. Alle Wahlbezirke sind eingeteilt, die Wahllokale stehen fest und auch die Einplanung der Wahlhelfenden ist fast abgeschlossen. Oberbürgermeister Uwe Conradt: „Die Bereitschaft zur Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahl in Saarbrücken ist sehr groß. Vielen Dank allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern.“
Wählerverzeichnis und Wahlbenachrichtigungen
Das Wählerverzeichnis ist erstellt. Darin sind alle Personen eingetragen, die zum Stichtag volljährig sind, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken gemeldet sind.
Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen an alle Wahlberechtigten versendet. Die Wahlbenachrichtigungen enthalten Informationen zum Wahltag, dem Wahllokal und den Möglichkeiten zur Briefwahl. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag für Briefwahlunterlagen.
Stimmabgabe ab Mitte Februar
Die Stimmzettel für die Bundestagswahl sind bundesweit aufgrund der vorgezogenen Wahl und der damit einhergehenden Einhaltung gesetzlicher Fristen erst in der zweiten Februarwoche in den Kommunen verfügbar. Die Briefwahlunterlagen können auch erst ab diesem Zeitpunkt an die vorher bereits registrierten Briefwähler verschickt werden. Der Zeitraum, in dem Wähler in der Landeshauptstadt Saarbrücken ihre Stimme per Briefwahl abgeben können, beträgt somit 14 Tage.
Daher empfiehlt die Landeshauptstadt innerhalb dieser 14 Tage allen potentiellen Briefwählern die direkte Briefwahl vor Ort in einem der vier Briefwahlbüros. Das gilt besonders auch für die Wahlberechtigten, die im Ausland, aber in der Nähe von Saarbrücken leben.
Für die Briefwahl in einem der Briefwahlbüros müssen Bürger die Wahlbenachrichtigung und einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann auch manuell ausgefüllt und postalisch an die Landeshauptstadt Saarbrücken gesendet werden.
Wahlberechtigte können den Antrag auf Briefwahl auch in einem der vier Briefwahlbüros stellen. Dazu muss ein gültiger Lichtbildausweis mitgebracht werden.
Briefwahlbüros geöffnet
Die Briefwahlbüros in den Stadtbezirken Mitte, Dudweiler, Halberg und West sind geöffnet, um Briefwahl zu beantragen und Fragen zu klären. Gewählt werden kann dort erst im Februar innerhalb des 14-tägigen Briefwahlzeitraums. Ein gültiger Lichtbildausweis muss sowohl zur Beantragung der Briefwahlunterlagen als auch für die Briefwahl vor Ort mitgebracht werden.
Briefwahlbüro Mitte: Öffnungszeiten: Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Sonderöffnungszeiten: Freitag, 21. Februar, 8.30 bis 15 Uhr
Briefwahlbüros Dudweiler, Halberg und West: Öffnungszeiten: Bis 7. Februar: Montag bis Freitag, 8.30 bis 12.30 Uhr; 10. bis 20. Februar: Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.30 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8.30 bis 12 Uhr, Sonderöffnungszeiten: Freitag, 21. Februar, 8.30 bis 15 Uhr
Bürger finden die Büros an folgenden Standorten:
Briefwahlbüro Mitte: Bürgeramt City, 2. Obergeschoss, Gerberstraße 4
Briefwahlbüro Dudweiler: Rathaus Dudweiler, 1. Etage, Raum 112, Rathausstraße 5
Briefwahlbüro Halberg: Rathaus Brebach, Raum 312, Kurt-Schumacher-Straße 19
Briefwahlbüro West: Bürgerhaus Burbach, 1. Obergeschoss, Raum 104, Burbacher Markt 20,
Weitere Informationen unter www.saarbruecken.de/wahlen, E-Mail wahlen@saarbruecken.de, Tel. (06 81) 905-12 12. red./jj