Spiesen. Die Stiftung Demokratie Saarland lädt in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt Spiesen-Elversberg zu dem Vortrag „Nachbarrecht“ mit Rechtsanwalt Karl Heinz Seimetz am Donnerstag, 15. Juni, in die Begegnungsstätte nach Spiesen, Hauptstrasse 120, ein. Beginn ist um 15 Uhr.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist eine zentrale Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben. Besonders unter Nachbarn sind Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme wichtig. Und doch sind Nachbarschaftsstreitigkeiten keine Seltenheit. Bäume und Sträucher, die über die Grundstücksgrenzen wachsen, ein Zaun der nicht gezogen wird, frühmorgens knatternde Rasenmäher – das kann Grund für Zwist und ernste Zerwürfnisse sein.
Das Nachbarschaftsgesetz des Saarlandes hat ein zentrales Ziel: Streit am Gartenzaun beizulegen oder bei dessen Schlichtung zu helfen. Das Nachbarrecht regelt die Rechte benachbarten Haus- und Grundstückseigentümer untereinander.
Das Nachbarrecht gehört teilweise zum öffentlichen und teilweise zum bürgerlichen Recht. Öffentlich-rechtliche Bestimmungen nachbarrechtlichen Inhalts sind zum Beispiel in der Landesbauordnung, in den Lärm- und Immissionsvorschriften, sowie in anderen Vorschriften des Bundes und der Länder enthalten. Das private Nachbarrecht ist in der Bundesrepublik sowohl durch das BGB, als auch in den Nachbarrechtsgesetzen der Länder geregelt.
Der Referent geht insbesondere auf das saarländische Nachbarrecht ein, wird aber auch in anderen Gesetzen geregelte nachbarrechtliche Vorschriften beleuchten und steht darüber hinaus an diesem Nachmittag für persönliche Fragen zur Verfügung.
Die Einführung übernimmt Albert Lang. Der Eintritt, sowie Kaffee, Kuchen und Schnittchen sind frei.
Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung bei der Stiftung Demokratie Saarland, Europaallee 18, Saskia Guthörl, Tel. (0681)90626-22 oder 90626-0, sg@sdsaar.de oder info@sdsaar.de, gebeten. Dort gibt es auch weitere Informationen. red./hr