Saarlouis. In Zusammenarbeit mit dem Technologiezentrum Glehn bietet das Gesundheitsamt Saarlouis ab sofort Onlinebelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz § 43 (lfSG) an. Das Gesetz schreibt für den gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln eine Belehrung durch das Gesundheitsamt vor. Nach § 43 IfSG dürfen Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen und dabei mit den Lebensmitteln oder den Bedarfsgegenständen (Geschirr, Gläser, Besteck, Töpfe, etc.) in Berührung kommen, ihre Tätigkeit erst dann aufnehmen, wenn sie durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen, dass sie über die gesetzlichen Tätigkeitsverbote belehrt worden sind.
Die Buchung der Onlinebelehrung kann über die Homepage www.kreis-saarlouis.de/Onlinebelehrung.htm vorgenommen werden.red./jb