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Bau von Wohnungen in der Schankstraße

Merzig. Die Merziger „AFP GmbH Agentur für Projektmanagement“ hat die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Teiländerung des bestehenden Bebauungsplans beantragt. Ziel ist die Errichtung von Wohnungen im Bereich der bereits abgebrochenen Häuserzeile Schankstraße 32–42 in der Merziger Innenstadt.

Die Baulücke entstand im Rahmen des Neubaus der „Neuen Mitte Merzig“ und soll nun nach deren Fertigstellung wieder geschlossen werden. Da der aktuell für diesen Bereich gültige Bebauungsplan die Erschließung in einer zeitgemäßen und wirtschaftlich angemessenen Form nicht zulässt, ist eine ­geringfügige Anpassung ­erforderlich.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, beschloss der Merziger Stadtrat in seiner Sitzung am 25. April 2024 die Einleitung des Verfahrens und billigte den Entwurf des Bebauungsplanes.

Die Planunterlagen werden nun für die Dauer eines Monats ­öffentlich ausgelegt und können auch über die Homepage www.merzig.de unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie im Bürgerinformationsportal unter www.merzig.de/buergerinfo abgerufen werden.

Nach der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange muss der Stadtrat den Bebauungsplan noch als Satzung beschließen.

red./wj

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