Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
- „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck einer Verbreitung.
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
- Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
- Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Bei Eckfeld-Anzeigen zählt dabei der Rand der Publikation wie Text. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umgang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrundegelegt.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung anlaufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
- Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche verbreitete Auflage des vergangenen Kalenderjahres wesentlich unterschritten wird. Auflagenminderung ist nur dann ein zur Peisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren mehr als 20 %,
bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren mehr als 15 %,
bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren mehr als 10 %,
bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren mehr als 5 % beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von der Reduktion der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. - Bei Chiffre-Anzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Chiffre-Anzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
- Der Verlag garantiert - auf das Gesamtgebiet einer Ausgabe bezogen - eine Haushaltsbelieferung von 95% der durch Boten zumutbar erreichbaren Haushaltsherdstellen. Preisnachlässe oder Schadenersatzforderungen wegen geringfügiger Verteilungsmängel infolge höherer Gewalt (Streik, Hochwasser, Unfall, usw.) sind ausgeschlossen.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
- Mit der Erteilung des Anzeigenauftrages erkennt der Auftraggeber die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Verlages an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Unbeschadet der Regelung in Ziffer 10 der allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Verlag nicht, wenn er bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigen- und Beilagentexte die geschäftsübliche Sorgfalt anwendet. Er haftet auch nicht, wenn er von den Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird. Der Auftraggeber trägt in diesen Fällen allein die Verantwortung.
- Durch Erteilung eines Anzeigen- und Beilagenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung in gleicher Größe, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bzw. Beilage bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Ebenso sind dabei alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten (Gebühren und Auslagen) vom Inserenten zu übernehmen.
- Wird infolge höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens dem Verlag die Erfüllung eines Auftrags unmöglich, so erlischt seine Verpflichtung zur Erfüllung dieses Auftrags. Ein Anspruch auf Schadensersatz steht dem Auftraggeber in diesen Fällen nicht zu.
- Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen und Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Abbestellungen bedürfen der schriftlichen Form.
- Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen von Unternehmen aus dem Verbreitungsgebiet werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie zum Grundpreis abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt und Texte bzw. Druckunterlagen von ihm frei Haus geliefert werden.
- Ein dem Auftraggeber gewährter Nachlass für Anzeigen in Teilausgaben bzw. Kombinationen oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen berechtigt ihn nicht, den gleichen Nachlass für Anzeigen in der Gesamtausgabe zu fordern.
- Bei der Belegung der Teilausgaben bzw. Kombinationen oder sonstigen Verlagsdruckschriften mit eigenen Preisen ist ein gesonderter Abschluss für die betreffende Ausgabe oder Druckschrift zu tätigen.
- Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung von Insertionen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass zuvor nach Ersterscheinen der fehlerhaften Insertion eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt war.
- Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.
- Die vom Verlag zur Erstellung des Vertragserzeugnisses hergestellten oder bearbeiteten Zwischenerzeugnisse, insbesondere Daten, Lithos, Druckplatten usw. bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Verlages.
- Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Inserent bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Zulieferungen (auch Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Verlages.
- Für Übermittlungsfehler im Verlaufe von Datenfernübertragungen (z.B. ISDN) sowie für Fehler am Endprodukt, die auf mangelhafte Daten zurückzuführen sind, übernimmt der Verlag keine Haftung. Die Pflicht zur Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Gleichwohl ist der Verlag berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Der Auftraggeber versichert, dass weder technischer noch urheberrechtlicher Kopierschutz besteht und stellt den Verlag von allen diesbezüglichen Haftungsrisiken frei.
- Bei Farbreproduktionen in allen Herstellungsverfahren müssen geringfügige Abweichungen vom Original toleriert werden. Das gleiche gilt für den Vergleich von Andruck und Auflagendruck. Computerausdrucke, Digitalproofs usw. sind nicht farbverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.
- Bei blattbreiten Anzeigen bzw. Eckformaten kann ein Textanschluss nur bis zu einer Höhe von 400 mm ermöglicht werden. Höhere Anzeigenformate werden auf die volle Satzspiegelhöhe von 480 mm gebracht und entsprechend berechnet.
- Bei neu erteilten Abschlüssen können Anzeigen, die vor dem Abschlusstermin erschienen sind, nicht rückwirkend in den Abschluss einbezogen werden.
- Für amtliche Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen abgerechnet werden, wird keine Mittlervergütung bezahlt.
- Für die Anwendung des Basisabschlusses eines Konzernunternehmens auf Tochter- oder Schwestergesellschaften ist der schriftliche Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich. Die Rabatte aus Basisabschlüssen von Konzernunternehmen werden nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt.
- Der Ausschluss von Mitbewerbern ist weder bei der Anzeigen-, noch bei der Beilagenwerbung möglich.
Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Online-Community
1. Geltungsbereich, Änderungen der Nutzungsbedingungen
1) Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln das vertragliche Verhältnis zwischen SWV und dem Nutzer für die von der Saarländische Wochenblatt
Verlagsgesellschaft mbH (im Folgenden: SWV) betriebenen Online-Community WochenspiegelOnline.de.
2) Mit dem Abschluss des Registrierungsvorganges für vorgenannte Community gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen ab. Mit der Freischaltung des Nutzeraccounts durch SWV nimmt diese das Angebot zum Abschluss des Nutzungsvertrages an.
3) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von SWV schriftlich bestätigt werden.
4) SWV ist berechtigt, diese Bedingungen während der laufenden Mitgliedschaft zu ändern und anzupassen. SWV wird dem Nutzer die geänderten Bedingungen in Textform übermitteln und auf die Neufassung hinweisen. Zugleich wird SWV dem Nutzer eine angemessene Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Erklärung, so gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart. Widerspricht der Nutzer der Änderung dieser Bedingungen, so ist SWV berechtigt, den Nutzungsvertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nutzungsbedingungen gegenüber dem Nutzer, fristlos zu kündigen.
2. Gegenstand der Nutzungsvertrages
1) Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Bereitstellung einer über das Internet zugänglichen Online-Community: WochenspiegelOnline.de.
2) SWV stellt dem Nutzer insbesondere folgende Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Anlegung eines eigenen Profils zur Person
- Upload von eigenem Content über den Nutzeraccount
- Kontaktaufnahme zu anderen Nutzern
3) Die konkrete grafische und funktionelle Ausgestaltung der Online-Community, die Erweiterung mit zusätzlichen Features, deren Ergänzung mit kostenpflichtigen Zusatzleistungen oder deren Reduzierung stehen im Ermessen der SWV.
4) Die Online-Community steht dem Nutzer zeitlich unbegrenzt zu mindestens 90% im Jahresmittel zur Verfügung. Unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der Online-Community führen können, wie z.B. Stromausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet.
3. Registrierung, Nutzeraccount, Umgang mit Passwörtern
1) Für die Nutzung der Online-Community können sich natürliche sowie juristische Personen registrieren. Die Registrierung einer juristischen Person kann nur über eine vertretungsberechtigungsberechtigte Person vorgenommen werden.
2) Der Nutzer ist verpflichtet, gemäß den Vorgaben des Registrierungsformulars wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen und seine Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
3) Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten, sicher aufzubewahren und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. Wird das Passwort gegenüber Dritten bekannt, so hat der Nutzer SWV hiervon unverzüglich per E-Mail oder schriftlich zu informieren, damit das alte Passwort gesperrt und ein neues Passwort vergeben werden kann. Der Nutzer ist nicht berechtigt, seinen Nutzeraccount Dritten zur Verfügung zu stellen. Für die Handlungen eines Dritten, unter seinen Nutzeraccount, ist der Nutzer vollumfänglich verantwortlich.
4. Allgemeine Pflichten des Nutzers
1) Der Nutzer darf die seitens SWV bereitgestellten Nutzungsmöglichkeiten nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke nutzen. Jede über diese Zweckbindung hinausgehende missbräuchliche Nutzung ist dem Nutzer untersagt, dazu zählen insbesondere folgende Handlungen:
- systematisches Auslesen der Kontaktdaten anderer Nutzer
- unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer durch aggressive, obszöne, beleidigende, verleumderische oder aufdringliche Beiträge oder Nachrichten
- unzumutbare Belästigungen anderer Nutzer durch das massenweise Versenden unverlangter Werbung
- Nutzung der Online-Community zur Veröffentlichung und Verbreitung von Inhalten, die sachlich nicht dem Themenbereich der Online-Community entsprechen oder die die Attraktivität der Online-Community für andere Nutzer beeinträchtigen können
- jegliche Maßnahmen, die zu übermäßigen Systembelastungen oder zu Systemstörungen führen
- das Nutzen fremder Identitäten für die Registrierung, das Einstellen von Beiträgen oder das Versenden von Nachrichten.
2) Jede der vorbenannten Pflichtverletzungen berechtigt SWV zur fristlosen Kündigung des Nutzungsvertrages und zur Sperrung des Nutzeraccounts.
5. Pflichten des Nutzers bezüglich eingestellter Inhalte
1) Der Nutzer hat sicherzustellen, dass er durch das Einstellen von Inhalten (Texte, Bilder, Fotos, Videos, Namen, Marken u. ä.) keine Rechte Dritter (wie beispielsweise Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Wettbewerbsrechte) verletzt. Die Verwendung von Dateien, wie Photographien oder Videos von Personen, die ihr Einverständnis mit der Veröffentlichung dieser Photographien/Videos nicht ausdrücklich gegenüber dem Nutzer erklärt haben, insbesondere Photographien/Videos, die ohne Zustimmung der betroffenen Personen angefertigt wurden, dürfen nicht von dem Nutzer in der Online-Community veröffentlich werden. Ferner ist es dem Nutzer nicht gestattet, Inhalte zu übermitteln, deren Verbreitung strafbar ist oder die pornographisch, sittenwidrig oder in sonstiger Weise anstößig sind. Die von Nutzern erstellen Inhalte und Beiträge stellen ausschließlich die Meinung des jeweiligen Nutzers dar. SWV distanziert sich ausdrücklich und vollständig von diesen Inhalten; die Verantwortung für Inhalt, Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der dort wiedergegebenen Informationen liegt ausschließlich beim jeweiligen Nutzer. Dies gilt auch für Hyperlinks, die von dem jeweiligen Nutzer gesetzt werden.
2) Der Nutzer stellt SWV von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese in Bezug auf eine von ihm begangene und von ihm zu vertretende Rechtsverletzung gegenüber SWV geltend machen. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch sämtliche notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
3) SWV ist berechtigt, die vom Nutzer eingestellten Inhalte zu löschen oder zu deaktivieren, wenn diese gegen die Rechte Dritter verstoßen oder Dritte wegen einer Rechtsverletzung Ansprüche geltend machen, deren Begründetheit nicht offenkundig auszuschließen ist.
6. Rechtseinräumung / Rechteübertragung
Der Nutzer überträgt SWV sämtliche übertragbaren Befugnisse zur Vervielfältigung, Veröffentlichung und Verwertung der eingestellten Inhalte. Die Übertragung erfolgt unentgeltlich, ohne Bedingung und unbeschränkt.
7. Kündigung und Löschung des Nutzeraccounts
1) Der Nutzer ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit SWV jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform oder kann konkludent durch Deaktivierung des Nutzeraccounts erklärt werden. Im Falle der Kündigung wird das Profil des Nutzers gelöscht, seine in der Community veröffentlichten Beiträge und Inhalte können jedoch, ohne Verlinkung zu seinem Profil, bestehen bleiben.
2) SWV ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des vorangehenden Monats zu kündigen.
3) SWV ist neben der fristgebundenen Kündigung berechtigt, den Nutzungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Nutzer nachhaltig und schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten verstößt (vgl. Ziffer 4) oder bei der Nutzung der Online-Community schuldhaft und schwerwiegend gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. In diesen Fällen ist SWV auch berechtigt, den Nutzeraccount zu löschen und die Einrichtung eines neuen Accounts für diesen Nutzer zu verweigern.
4) SWV steht ferner das Recht zur ordentlichen Kündigung und zur Löschung des Nutzeraccounts zu, wenn der Nutzer sich mindestens ein Jahr lang nicht mehr eingelogged hat.
8. Haftung
1) SWV haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet SWV ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet SWV in demselben Umfang.
2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Schlussbestimmungen
1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
2) Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.
3) Für die Bestimmung des Gerichtsstandes gilt Folgendes: Hat der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand Saarbrücken. SWV kann den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.


